| Metallbau Hoffmann |
|
Wintergärten: Baugenehmigung
1. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Baurechtliche Prüfung des Genehmigungsverfahrens durch die örtliche Genehmigungsbehörde. Einzureichen sind:
amtlicher Lageplan
Bauzeichnungen M=1:100 (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
Baubeschreibung
Berechnung der Grund- und Geschossflächen
Berechnung des Rauminhaltes
Herstellungskosten
Erhebungsbogen für Baustatistik
Erklärung des Entwurfverfassers, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind
Nachweis der Standsicherheit (Statik), des Wärmeschutzes und des Schallschutzes
Genehmigungsdauer: ca. 3-4 Wochen, wenn alle Unterlagen vorliegen
mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde
2. Mitteilungsverfahren (Bauanzeige)
Es erfolgt keine baurechtliche Prüfung des Bauvorhabens durch die örtliche Genehmigungsbehörde. Der Entwurfsverfasser (hierfür zugelassener Berechtigter) unterschreibt, dass alle baurechtlichen Anforderungen berücksichtigt worden sind.
Einzureichen sind:
Flurkartenauszug
Erklärung des Entwurfverfassers, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind und dass das Gebäude dem örtlichen Baurecht entspricht
Erklärung eines Sachverständigen (Statiker), dass die Standsicherheit, der Wärmeschutz und der Schallschutz dem örtlichen Baurecht entsprechen
Erhebungsbogen für Baustatistik
Genehmigungsdauer: beim Mitteilungsverfahren kann sofort mit dem Bau begonnen werden
Nach der Fertigstellung des Gebäudes sind alle fehlenden Unterlagen, die auch beim vereinfachten Genehmigungsverfahren erforderlich sind, bei der örtlichen Genehmigungsbehörde einzureichen. Sie werden jedoch nicht mehr geprüft.
Copyright © 2001 - 2004: Werner Hoffmann