| Wintergärten: Baugenehmigung 1. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren Baurechtliche Prüfung des Genehmigungsverfahrens durch die örtliche Genehmigungsbehörde. Einzureichen sind: amtlicher Lageplan Bauzeichnungen M=1:100 (Grundriss, Schnitt, Ansichten) Baubeschreibung Berechnung der Grund- und Geschossflächen Berechnung des Rauminhaltes Herstellungskosten Erhebungsbogen für Baustatistik Erklärung des Entwurfverfassers, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind Nachweis der Standsicherheit (Statik), des Wärmeschutzes und des Schallschutzes Genehmigungsdauer: ca. 3-4 Wochen, wenn alle Unterlagen vorliegen mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde 2. Mitteilungsverfahren (Bauanzeige) Es erfolgt keine baurechtliche Prüfung des Bauvorhabens durch die örtliche Genehmigungsbehörde. Der Entwurfsverfasser (hierfür zugelassener Berechtigter) unterschreibt, dass alle baurechtlichen Anforderungen berücksichtigt worden sind. Einzureichen sind: Flurkartenauszug Erklärung des Entwurfverfassers, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind und dass das Gebäude dem örtlichen Baurecht entspricht Erklärung eines Sachverständigen (Statiker), dass die Standsicherheit, der Wärmeschutz und der Schallschutz dem örtlichen Baurecht entsprechen Erhebungsbogen für Baustatistik Genehmigungsdauer: beim Mitteilungsverfahren kann sofort mit dem Bau begonnen werden Nach der Fertigstellung des Gebäudes sind alle fehlenden Unterlagen, die auch beim vereinfachten Genehmigungsverfahren erforderlich sind, bei der örtlichen Genehmigungsbehörde einzureichen. Sie werden jedoch nicht mehr geprüft. |